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Willkommen auf der Homepage des
Bundesverbandes freischaffender Filmtiertrainer
.

Sinn und Zweck dieser Homepage sowie des Verbandes ist ihnen als Interessent, die nötige Information zum Thema art und tierschutzgerechtes Filmtiertraining darzubieten.Der Verband hat sich im Juli 2005 gegründet und verfolgt mehrere Ziele die einen vernünftigen und professionellen Einsatz von Tieren in den Medien ermöglichen sollen. Mitglied im Verband können nur Filmtiertrainer mit eigenem Tierbestand und den nötigen Genehmigungen nach §11 Abs. 3 werden. Zudem setzt der Verband eine Reihe an Anforderungen und Selbstkontrollmechanismen voraus. Unser Hauptziel ist es,unnötiges Leid von Tieren, verursacht durch nicht staatlich genehmigte Laientrainer zu verhindern. Weitere Ziele sind die Zertifizierung des Berufsbildes des Filmtiertrainers (IHK), sowie der Einsatz von Tierärzten am Set . Darüber hinaus wollen wir in unserem bestreben für mehr Tierschutz bei Filmtieren,auch ein Qualitätssiegel unseres Verbandes für wirklich ausgebildete Tiere schaffen. In erster Linie sei zu erwähnen das die gewerbliche Zurschaustellung von Tieren nach § 11Abs. 3TschG. genehmigungspflichtig ist . D.h. Frau Maier mit ihrem süssen Dackel Fridolin die über Tieragentur XY gebucht wurde, besitzt weder besagte Genehmigung noch den dafür benötigten Sachkundenachweis .Dies kann im schlimmsten aller Beispiele ungefähr so ausgehen. Frau Maier kommt mit Fridolin ans Set, dieser freut sich so sehr über den Steadycam Operator,dass er diesem ins Bein beißt, dieser wiederum rücklings hinfällt und besagte Steadycam hat einen Schaden von sage und schreibe 55 000 €. Das Geschreie ist erstens sehr gross,da ja niemand gerne gebissen wird, aber es kommt noch dicker,ein Passant hat das ganze gesehen und informiert den Tierschutzverein,dieser den Amtsveterinär,und der erscheint plötzlich am Set,und stellt fest das Fridolin ohne Genehmigung arbeitet. Das restliche Team freuts weil jetzt Drehschluss bis auf weiteres ist und erst mal ein Bußgeldverfahren gegen Produktion, Agentur XY und Frau Maier eingeleitet wird. Erschwerend hinzu kommt das der Steadycam Operator Frau Maier wegen Schmerzensgeld verklagen muss weil Fridolin einer nicht genehmigten Tätigkeit nachging und der Schaden an der Steadycam wird aus selbigen Grund von der Produktionsversicherung auch abgelehnt. Entstanden ist ein Schaden in 5-stelliger Höhe weil am falschen Ende gespart wurde. Dieser Fall ist fiktiv,aber es würde mich nicht wundern wenn ähnliches sich nicht schon bei einem Dreh abgespielt hätte.

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Sie können uns hier eine Mail zukommen lassen

Ansprechpartner: Mike Bauer, Pressesprecher

www.filmtierschule-zimek.de